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Anfrage: Annahme der Alpeninitaitive. Folgen

Geschäftsnummer:

94.3024

Eingereicht von:

Epiney Simon

Einreichungsdatum:

28.02.1994

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement

Schlagwörter:

Bundesrat; Strasse; Initiative; Transitstrasse; Kapazität; Kapazitätserhöhung; Auffassung; Strassen; Absatz; Siders; Begriffe; Bundesamt; Strassenbau; Vierspurige; Alpengebiet; Massnahme; Punkte; Prozent; Projekte; Autobahn; Arbeitslosigkeit; Unterdimensionierten; Projektierung; Unfällen; Standpunkt; Wirtschaftlichen; Absurdität; Diskussionen; Technischen; Anschluss

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Eingereichter Text

Die Diskussionen über die Alpen-Initiative konzentrierten sich vor allem auf die obligatorische Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene. Die Polemik um Artikel 36sexies Absatz 3 der Bundesverfassung ging nicht über die betroffenen Regionen hinaus. Es bleiben denn auch Punkte im Dunkeln. Die Interpretation bestimmter Begriffe im genannten Absatz wie auch die sich widersprechenden Erklärungen der Initianten veranlassten das Bundesamt für Strassenbau notgedrungen, die Vorbereitungs- und Planungsarbeiten unverzüglich zu stoppen. Die Massnahme trifft die National- und Hauptstrassen, die als Transitachsen im Alpengebiet betrachtet werden können. Sie entspringt dem legitimen Bedürfnis, den Volkswillen zu respektieren, verlangt aber vom Bundesrat zusätzliche klärende Ausführungen.

Darum ersuche ich den Bundesrat, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

1. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Initiative eigentlich nur vier Projekte bekämpfte (40-Tonnen-Korridor, zweite Tunnelröhre am Gotthard, vierspurige Autobahnen am San Bernardino und zwischen Siders und Brig)?

2. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Projekte, die vom Stopp betroffen sind, die Voraussetzungen, wie sie der Initiativtext aufführt (Transitstrasse und Kapazitätserhöhung), kumulativ erfüllen?

3. Kann der Bundesrat sagen, wie er die Begriffe Transitstrasse und Kapazitätserhöhung auslegt?

3.1 Wird eine Strasse von einem bestimmten Prozentsatz Transitfahrzeuge an zur Transitstrasse?

3.2 Umfasst der Begriff Kapazitätserhöhung auch den Ausbau der Zubringer aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses?

4. Teilt der Bundesrat unsere Meinung, dass eine vierspurige Autobahn zwischen Siders und Brig die einzige annehmbare Lösung ist?

4.1 Auf der politischen Ebene (Rawil, Anschluss Bovy, massive Ablehnung der Initiative im Wallis, Gleichbehandlung, Staus im Oberwallis ....);

4.2 vom technischen und wirtschaftlichen Standpunkt her (Stand der Projektierung, Arbeitslosigkeit, Absurdität einer unterdimensionierten Strasse bei Unfällen oder zum Umfahren von Hindernissen, schädliche Immissionen, Kosten, Rationalisierung, Qualität des Bauwerks [40 Prozent im Tunnel] usw. ....).

5. Ist der Bundesrat der Auffassung, es müsse bis zur Junisession in Erwartung der Ausführungsgesetzgebung ein dringlicher Bundesbeschluss ausgearbeitet werden?

5.1 der die unklaren Begriffe von Absatz 3, einschliesslich des Alpengebiets, genauer umschreibt;

5.2 der die Strassen bezeichnet, die als Transitstrassen gelten, und diejenigen, deren Kapazität ausgebaut werden soll;

5.3 der die vorsorglichen Massnahmen aufhebt, die das Bundesamt für Strassenbau auch auf Strecken verhängt hat, die von der Initiative nicht betroffen sind wie das Teilstück Siders--Brig.

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Weitere Informationen


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